Weshalb eine BEG ?

Die Vorteile der Genossenschaftsstruktur sind:

  • die gesetzlichen Grundlagen durch das Genossenschaftsgesetz (s. Links), das die größtmögliche Sicherheit für die Mitglieder bieten,
  • die gemeinwohlorientierten Interessen durch die Zweckbindung in der Satzung
  • das demokratische System: die Mitgliedschaft wird durch den Anteilskauf begründet und bedeutet das Stimmrecht in der Vollversammlung unserer Genossenschaft unabhaengig von der Zahl der Anteile
  • die Kontrolle durch die im Genossenschaftsgesetz verankerten Organe Generalversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat
  • die übergreifende Aufsicht durch die Mitgliedschaft im Genossenschaftsverband der Regionen
  • die durch die Satzung gebotenen Ausstiegsmöglichkeit aus der Genossenschaft
  • die Renditeaussichten, die sich für die Anleger nach der Realisierung von Projekten und dem Beschluss der Generalversammlung durch die Ausschüttungsquote ergeben
Der Vorstand: Daniel Gregetz und Michael Pauli

Die Organe der BEG

Die Generalversammlung ist das höchste Gremium. Die Mitglieder sind die eigentlichen Träger der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile eine Stimme in der Generalversammlung, damit sind demokratische Spielregeln sichergestellt. In diesem Gremium wird unter anderem über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung beschlossen sowie der Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat wählt den Vorstand und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung. Es besteht eine umfassende Rechenschaftspflicht gegenüber der Generalversammlung. Der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand.

Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

Dr. Thomas Zengerly, Gusterath (Vorsitzender)

Roman Kasselmann, Gusterath (Stellvertr. Vorsitzender)

Kurt Berschens, Gusterath

Werner Zachay, Gusterath

Stefan von Leoprechting, Gusterath

Der Vorstand leitet die Genossenschaft und führt die Geschäfte des Unternehmens. Es besteht Rechenschaftspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung.

Mitglieder des Vorstands sind:

Daniel Gregetz, Gusterath

Michael Pauli, Korlingen

Die BürgerEnergieGenossenschaft Gusterath eG hat zum Zeitpunkt der Generalversammlung 2023 mehr als 50 Mitglieder. Sowohl Privat- als auch juristische Personen können Mitglied werden.

Mitglied wird man

  • durch Beantragung der Mitgliedschaft,
  • den Erwerb von mindestens einem Anteil
  • die Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand.

Informationen

Mitglied werden

Werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft und tragen Sie Ihren Teil zur nachhaltigen Energiegewinnung in der Region VG Ruwer bei.

Entwicklung

2021

  • Herbst 21: Eine Vision entsteht während eines Gesprächs unter Nachbarn in Gusterath

2022

  • 24.2.22: Präsentation des Konzepts für eine Freiflächen-PV-Anlage und der Gründung einer BEG vor dem Gemeinderat Gusterath
  • März/April 22: Erarbeitung einer Satzung und eines Geschäftsplans
  • 29.4.22: Gründungsversammlung 
  • Juli 22: Gründung erfolgt
  • November 22: Eintragung in das Genossenschaftsregister
  • Die Suche nach geeigneten Flächen läuft in Abstimmung mit Landwirten und Anwohnern. 

2023

  • Flächennutzungsplan der VG Ruwer wird für den Bau von PV-Freiflächenanlagen angepasst.
  • Pachtverträge werden abgeschlossen.
  • Angebote werden eingeholt und Gespräche zur Vermarktung des zu erzeugenden Stroms geführt.
  • 16.6.23 Generalversammlung der BEG 

Fortsetzung folgt…